
KARTENSICHERHEIT
Mit der I.B.E. PRIMECARD sind Sie in jeder Beziehung auf der sicheren Seite einer Kartennutzung. Wie auch bei unseren Verwaltungsbereichen legen wir größten Wert auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen. Unser eigenes Sicherheitssystem ist sehr hoch und deshalb müssen auch unsere Partner die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen und modernste Technologien anwenden.
Die I.B.E. PRIIMECARD wird vom Issuer DiPocket UAB herausgegeben. Die Karte nutzt das Zahlungsnetzwerk von Mastercard®, jedoch nicht das gesamte Akzeptanznetzwerk. Das Netzwerk ist technisch stark eingeschränkt und schließt einzelne Akzeptanzpartner oder auch ganze Kategorien aus, um den neuen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. DiPocket nutzt als technischen Dienstleister Global Processing Services Ltd. (GPS), ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Die GPS sorgt zuverlässig dafür, dass mit der I.B.E. PRIMECARD jederzeit im Mastercard® Netzwerk bzw. in der entsprechenden Kategorie gezahlt werden kann.
KARTENSICHERHEIT
Wiederaufladbare Geldkarten gehören zu den sichersten Zahlungsmitteln überhaupt. Dafür sorgen unterschiedliche in eine Karte eingearbeitete Sicherheitsmerkmale. Die I.B.E PRIMECARD hat einen EMV-Chip. Dieser kleine goldene Chip schützt vor Duplizierung und Missbrauch. Sogenannte „Skimming-Angriffe“, bei denen die Betrüger den Magnetstreifen der Karte auslesen und kopieren, werden so immer mehr verhindert. Zusätzlichen Schutz bietet die Karte durch das Prepaid-Prinzip. Prepaidkarten funktionieren nur auf Guthabenbasis und der Geldwert muss erst als Guthaben aufgeladen werden, bevor mit der Karte bezahlt werden kann. Das Prepaid-System ermöglicht somit nicht nur eine optimale Ausgabenkontrolle, sondern der Kartenwert kann auch nicht ins Minus laufen. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Karte bei Verlust einfach gesperrt werden.
OPTIMIERTE LÖSUNG FÜR SACHBEZUGSKARTEN
Seit 2022 müssen Sachbezugskarten den Anforderungen des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG entsprechen. Aus diesem Grund bieten wir eine innovative Lösung, die hohe Sicherheit und maximale Flexibilität bietet. Die Sachbezugskarte kommt ohne eigene IBAN und unterliegt einer technischen Einschränkung (controlled loop). Dies bedeutet, dass keine Bargeldabhebungen an Geldautomaten oder in Supermärkten möglich sind und auch keine Überweisungen getätigt werden können. Zudem ist die Karte nicht als allgemeines Zahlungsmittel nutzbar, da sie keine Anbindung an Zahlungsnetzwerke hat, die eine Teilnahme am SEPA-Zahlungsverkehr ermöglichen. Der Erwerb von Fremdwährungen, Münzen oder anderen Finanzprodukten ist ebenfalls ausgeschlossen. Bestimmte Akzeptanzstellen sind blockiert, darunter manuelle und automatisierte Bargeldauszahlungen, Glücksspielanbieter sowie Geldtransfers. Zahlungen sind ausschließlich an Akzeptanzstellen innerhalb des begrenzten Netzwerks des jeweiligen Setups möglich. Auf Wunsch stellen wir ein Muster für einen zusätzlichen Antrag auf Auskunft beim zuständigen Finanzamt zur Verfügung.
ANWENDUNGSSICHERHEIT
Unser System ist technologisch immer up to date. Der Verwendungszweck unserer Karte lässt sich absolut präzise steuern. So können wir aktuelle finanzamtliche Vorgaben problemlos erfüllen und uns an zukünftige Anforderungen der Finanzverwaltung anpassen. Bargeldbezug am Automaten, aber auch der Kauf von Fremdwährungen, Münzen und Finanzprodukten sind aus diesem Grund mit der I.B.E. PRIMECARD technisch ausgeschlossen.
KUNDENGELDSICHERUNG
Die Kartenguthaben auf der I.B.E. PRIMECARD werden von der DiPocket UAB verwahrt. Die DiPocket UAB ist ein E-Geld-Institut in der Republik Litauen und wird durch die Bank of Lithuania beaufsichtigt (Instituts-Nr. 75). Die DiPocket UAB bestätigt, dass "relevante Gelder" in gesicherten Konten bei Kreditinstituten von DiPocket, in Übereinstimmung mit den europäischen E-Geld-Verordnungen, verwahrt werden.
Wie funktioniert ein Sicherungskonto? Das E-Geld wird auf Sicherungskonten (Safeguarding Account) bei einer unabhängigen Bank eingelagert. Das auf einem Sicherungskonto eingelagerte Guthaben zählt nicht zur Insolvenzmasse, da mit E-Geld lediglich drei Aktionen getätigt werden können:
- E-Geld Guthaben auf ein Sicherungskonto einzahlen
- E-Geld Guthaben wieder zurück an den jeweiligen Kunden überweisen
- E-Geld Guthaben für Bezahlen mit Zahlungsinstrument bereitstellen
Steuerfreier Sachbezug mtl. | 50 €: | § 8 Abs.1 Satz3,Abs.2 Satz11,Abs.4 EstG |
Erholungsbeihilfe p.a. | 156 €: | § 40 Abs. 2 S.1 Nr. 3 EStG |
Steuerfreier Sachbezug mtl. | 21 €: | § 22 Nr. 3 EStG, Sonstige Einkünfte |
Internetpauschale mtl. | 50 €: | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG |
Essensschecks mtl. | 108,45 €: | § 8 Abs. 2 S.6 EStG, §40 Abs. 2 Nr. 1 EStG |
Steuerfreie Geschenke | 60 €: |
§ R 19.6, Abs. 1 LStR |
Sachbezug Sonderzahlung | 10.000 €: |
Mit 30 % versteuert nach § 37b EStG |
PRODUKTIONSSICHERHEIT UND SYSTEMSICHERHEIT
Die Exceet Gruppe ist ein internationaler Technologiekonzern und unser Kartenproduzent. Das Unternehmen verfügt über die offizielle Lizenz Geldkarten herzustellen, dazu gehört auch die Mastercard®. Diese Lizenz garantiert Ihnen und uns, dass alle Karten unter strengsten Sicherheitsbestimmungen und -auflagen produziert werden. Exceet stellt jährlich ca. 500 Millionen Karten her. Unser Partner, die Exceet Card AG, hat ihren Sitz in Unterschleißheim bei München. Die dauerhafte Systemsicherheit ist durch den akkreditierten Prozessor von Global Prozessor Services (GPS) gewährleistet. GPS ist ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Die damit verbundene ausfallsichere Plattform steuert für Mastercard® alle Abläufe, Zahlungsprozesse und das Kontrollverfahren.